Teilnahmebedingungen unserer Ausbildung zum Yogalehrer (BYV)
Teilnahmebedingungen und Infos
Teilnahmebedingungen der 2-jährigen Yogalehrerausbildung
Grundkenntnisse in Asanas und Yoga-Philosophie sind notwendig, um zu wissen, was dich erwartet. Regelmäßige Teilnahme an den Kursen und Seminaren sowie der Wille, sich selbst zu entwickeln, wird vorausgesetzt. Täglich brauchst du etwa 30-90 Min. für die Übungen. Im 2. Jahr Verzicht auf Alkohol, Tabak, Drogen, Fleisch und Fisch (empfohlen).
Zur Prüfungszulassung ist der Besuch von mindestens 78 Centerabenden und mindestens 85 % der restlichen Ausbildungsinhalte nötig. Ebenso muss das E-Learning Modul „Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention“ vollständig abgearbeitet und eine Hausarbeit eingereicht worden sein. Entschuldigt versäumte Ausbildungsinhalte können kostenlos nachgeholt werden.
Für ein gefehltes Wochenende im Zentrum oder in einem Haus Yoga Vidya kann ein anderes im Programm aufgeführtes Wochenende mit ähnlichem Thema oder Schwerpunkt innerhalb des gleichen Jahres im Haus Yoga Vidya besucht werden (beachte Aufpreis für etwaige hinzukommende Übernachtung oder bei Seminaren mit besonderen Gastlehrern).
Ein Ausstieg ist bei Zahlung von ¼ des Restbetrages der gesamten Ausbildung jederzeit möglich. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Bedingungen zur Zertifizierung bei den Krankenkassen
Um eine Krankenkassenanerkennung zu erlangen, muss man sich und seine Yogakurse über die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifizieren lassen. Mitglieder unseres Berufsverbandes (BYV) erhalten umfassende Unterstützung bzgl. der einzureichenden Unterlagen und des Zertifizierungsprozesses. Wenn du keinen medizinischen oder pädagogischen Grundberuf hast, musst du nach Abschluss der Yogalehrerausbildung noch 200 Zeitstunden Unterrichtserfahrung sammeln und diese nachweisen, um die ZPP-Krankenkassenanerkennung zu erhalten. Vielleicht kann dich dein Center bei der Sammlung von Unterrichtserfahrung unterstützen. Frage am besten nach.
Ein Ausstieg ist bei Zahlung der Ausstiegsgebühr und der Ausstiegsmodalitäten jederzeit möglich.
Ausstiegsklauseln und Kündigung
Die Ausbildung ist – ab dem sechsten Ausbildungsmonat – monatlich kündbar. Du kannst die Ausbildung nach den ersten 6 Monaten jederzeit zum Monatsende schriftlich kündigen – ohne weitere Ausstiegsgebühr. Der Vertragspartner ist Yoga Vidya Bayreuth. Die ersten sechs Monate sind auf jeden Fall an das Yoga Vidya Center Bayreuth zu bezahlen, auch bei einem vorzeitigen Wechsel in ein anderes Yoga Vidya Center oder Seminarhaus.
Die Kosten werden monatlich abgebucht. Einmal vom Yoga Vidya Zentrum Bayreuth und einmal vom Yoga Vidya Seminarhaus.
Bitte sei Dir bewusst, dass Du Dich bei einer Anmeldung innerlich für 24 Monate verpflichtest dabei zu sein – obwohl Du ab dem sechsten Monat, monatlich aussteigen kannst. Für Dich, für uns, für Deine Ausbildungsgruppe und die Ausbildung als Ganzes ist es wichtig, das Du ein inneres Commitment und eine Verpflichtung für diese Ausbildung abgibst, dass Du sie auch durchziehen möchtest. Gegebenenfalls wird die Ausbildung ausgebucht sein und Du nimmst einer anderen Personen den Platz weg. Auch für Dich ist es wichtig, Angefangenes selbst in schwierigen Phasen nicht gleich hinzuschmeißen, nur weil es innere Wiederstände und Herausforderungen gibt.
Im Ausbildungspreis zum Yogalehrer (m/w/d) Bayreuth enthalten:
- Unterrichtsmaterial, T-Shirt von Yoga Vidya
- Yogalehrer-Intensivwochenenden im Haus Yoga Vidya Bad Meinberg mit Bio Vollwert-Verpflegung sowie Unterrichtsmaterial
- Bio-Vollwert-Verpflegung an den wöchentlich stattfindenden Kursabenden durch die Teilnehmer:innen und in Bayreuth an den Wochenenden
- Prüfungskosten
- persönliche Betreuung bei spirituellen Fragen und Begleitung über 2 Jahre
- Vergünstigungen
Vergünstigungen
Ermäßigung von -20 % auf Workshops, Seminar, Kurse bei Yoga Vidya Westerwald und Bad Meinberg
Ermäßigung von -30 % auf Yoga-Workshops, Yoga-Seminare, Yoga-Kurse bei Yoga Vidya Bayreuth. Ermäßigung auf 10er- und 30er-Karten für offene Stunden. Nutzbar nur während der Ausbildung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit vergünstigte Yogaflatrates und Abos zu bekommen. Außerdem bekommst Du einen vergünstigten Zugang zu unserer Yoga-Videothek.
- Prüfungskosten
- persönliche Betreuung bei spirituellen Fragen und Begleitung über 2 Jahre
- Nicht dabei, Therapeutische Behandlungen, Breathwork und andere Veranstaltungen im Center die nicht direkt mit Yoga zu tun haben
Zahlungen jeweils zum 15. des Monats, beginnend mit dem 15. Januar 2026 – bzw. bei späterer Anmeldung sofort bei Anmeldung. Letzte Zahlung am 15. Dezember 2027. Zahlungen sind auch fällig, wenn Du aus irgendeinem Grund bei einem Teil der Ausbildung nicht zum Unterricht kommst. Die Ausbildungsvereinbarung wird mit dem Yoga Vidya Center Bayreuth abgeschlossen.**
**Bei verspäteter Anmeldung nach dem 27. Januar 2026 verpflichtest Du Dich, die mit dem 15. Januar 2026 des Jahres fälligen Zahlungen rückwirkend an die Vertragspartner zu entrichten. Die Vertragspartner:innen verpflichten sich, den Teilnehmer:innen den versäumten Ausbildungsinhalt bis zur Anmeldung im Laufe des Jahres zu vermitteln.
Ermäßigter Preis ist nur bei sozialen Härtefällen möglich. Bitte hierzu mit unserer Centerleitung sprechen. Die Unterbringung erfolgt in diesen Fällen normalerweise im Schlafsaal bzw. Yogaraum.
Bedingungen zur Zertifizierung bei den Krankenkassen
Um eine Krankenkassenanerkennung zu erlangen, muss man sich und seine Yogakurse über die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifizieren lassen. Mitglieder unseres Berufsverbandes (BYV) erhalten umfassende Unterstützung bzgl. der einzureichenden Unterlagen und des Zertifizierungsprozesses. Wenn du keinen medizinischen oder pädagogischen Grundberuf hast, musst du nach Abschluss der Yogalehrerausbildung noch 200 Zeitstunden Unterrichtserfahrung sammeln und diese nachweisen, um die ZPP-Krankenkassenanerkennung zu erhalten. Vielleicht kann dich dein Center bei der Sammlung von Unterrichtserfahrung unterstützen. Frage am besten nach.
Die Online-Ausbildung ist NICHT krankenkassenanerkannt (ZPP).
Corona oder ähnliche Umstände
Im Falle eines weiteren Corona-Lockdowns oder ähnlichem wird die Ausbildung online fortgesetzt – bis wieder ein geregelter Betrieb im Yogazentrum möglich ist
Live-Online-Ausbildung
Wenn Du die Ausbildung rein online mitmachen willst, verpflichtest Du Dich genauso dabei zu sein. Du brauchst über die 2 Jahre ein funktionierendes Endgerät mit Kamera und Mikrofon. Die Kamera ist immer freizugeben, auch wegen der Anwesenheitskontrolle. Die reine Live-Online-Ausbildung wird nicht von den Krankenkassen anerkannt. Die Option rein online mitzumachen, erfolgt nach vorheriger Absprache mit uns und kann nur bei genügend Onlineteilnehmer:innen erfolgen. Wir behalten uns vor, die Teilnehmer:innen im Notfall und geringer Onlineteilnehmerzahl auf andere 2-jährige Onlineausbildungen bei Yoga Vidya zu verschieben.
Für uns zur Absicherung
Sollte es aufgrund höherer Umstände nicht mehr möglich sein, die Ausbildung fortzuführen, kann die Ausbildung seitens Yoga Vidya Bayreuth abgebrochen werden. Diese Regelung stellt eine Notfallklausel dar und kommt ausschließlich in Ausnahmefällen zur Anwendung. Ein Wechsel in ein anderes Yoga-Vidya-Center ist in einem solchen Fall grundsätzlich möglich.
Schadenersatzansprüche können in diesem Zusammenhang nicht geltend gemacht werden.
Sollte die Ausbildung während ihres Verlaufs die Mindestteilnehmerzahl unterschreiten, behalten wir uns vor, die Ausbildung anzupassen, zu verschieben oder vorzeitig zu beenden. Auch in diesem Fall können Schadenersatzansprüche nicht geltend gemacht werden.
Darüber hinaus behalten wir uns vor, Teilnehmer:innen von der Ausbildung auszuschließen, sofern sich Umständeergeben, die eine weitere Teilnahme für die Ausbildungsgruppe oder den reibungslosen Ablauf des Kurses unzumutbar machen. Dies bezieht sich insbesondere auf psychische Erkrankungen oder gesundheitliche Einschränkungen, die den Ausbildungsprozess wesentlich beeinträchtigen könnten.
Es ist daher erforderlich, vor Beginn der Ausbildung etwaige psychische oder gesundheitliche Probleme offen mit uns zu besprechen, sofern diese einer Ausbildung zum/zur Yogalehrer:in möglicherweise im Wege stehen könnten.
Im Vorfeld sind insbesondere Borderline-Erkrankungen, schwere Essstörungen sowie andere psychische Diagnosen, die mit starken Medikamenten behandelt werden, abzuklären.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir diese Themen vor Ausbildungsbeginn mit den jeweiligen Teilnehmer:innen besprechen bzw. ärztlich abklären möchten. Eine entsprechende Erkrankung kann, muss jedoch kein Ausschlusskriterium für die Teilnahme darstellen.